Nachfolgend die Informationen zu den geplanten Änderungen der Beitragsordnung mit einer Gegenüberstellung der Änderungen.
Bisherige Regelung 1)
1) Es gelten die folgenden Jahresbeiträge:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 24,00 Euro |
Schüler und Studenten mit entsprechendem Nachweis bis 27 Jahre | 24,00 Euro |
Erwachsene | 36,00 Euro |
Familie (2 Erwachsene einschl. aller gemeldeten Kinder bis 18 Jahre) | 96,00 Euro |
Geplante Anpassung 1)
1) Es gelten die folgenden Jahresbeiträge:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 36,00 Euro |
Schüler und Studenten mit entsprechendem Nachweis bis 27 Jahre | 36,00 Euro |
Erwachsene | 48,00 Euro |
Familie (2 Erwachsene einschl. aller gemeldeten Kinder bis 18 Jahre) | 120,00 Euro |
Erläuterung: Die letzte Anpassung erfolgte in 2002 mit der Einführung des Euro. In 2014 wurde dann die Beitragsfreiheit der Ehrenmitglieder aufgehoben. Seit der letzten Änderung sind nicht nur Verbands- und Versicherungsbeiträge gestiegen, sondern auch die Kosten für die Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die Platzpflege und andere Kosten. Der ermäßigte Beitrag wird von 24 € auf 36 € jährlich (3 € je Monat) erhöht. Der normale Beitrag von 36 € auf 48 € jährlich (4 € je Monat). Der Familienbeitrag erhöht sich von 96 € auf 120 € jährlich
Bisherige Regelung 6)
6) Die Tennisabteilung legt ihre Gebühren in einer Gebührenordnung fest, die kein Bestandteil dieser Beitragsordnung ist. Es gilt § 18 (Sondervorschriften für die Tennisabteilung) der Satzung.
Geplante Anpassung 6)
entfällt
Erläuterung: Mit der Eingliederung der Tennisabteilung als normale Abteilung in den Hauptverein entfällt die Notwendigkeit für eine separate Gebührenordnung für die Tennisabteilung. Mit dem Entfernen der Nummer 6 ändert sich die nachfolgende Nummerierung. Aus 7) wird 6) und aus 8) wird 7).